Schulanfang: Dieser Versicherungsschutz gehört in die Tüte
Alle Jahre wieder. Zu einem sicheren Schulanfang nach den Sommerferien gehört für viele Schulanfänger eine individuelle Absicherung. Denn, wenn es heißt, ab in die Schule, möchten viele Eltern neben dem Stolz auf ihre Kleinsten auch sicher sein, im Fall der Fälle gut abgesichert zu sein.
Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz. Was dabei viele Eltern (so vielleicht) noch nicht wissen: Auf dem Weg zur und von der Schule sowie in der Schule sind die Schulanfänger (alle Schüler) bereits durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Diese kommt für finanzielle Folgen auf, wenn sich die Kleinen beispielsweise auf dem Schulhof verletzen.
Dennoch kann es weiteren Absicherungsbedarf geben – der jedoch sollte sich auf die wichtigsten Versicherungen konzentrieren. Viele Kinder lernen neue Freunde kennen, mit denen sie auch nach der Schule zusammen spielen und toben wollen. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abschließen. Ergänzend dazu gibt es beispielsweise noch die Kinderinvaliditätsversicherung.
Zudem können Kinder beim Spielen oder unachtsamen Verhalten auch einen Verkehrsunfall verursachen. Doch in dieser Hinsicht müssen sich Eltern von ABC-Schützen eigentlich keine Sorgen um die Haftpflicht und etwaige Kosten machen. Denn laut Gesetz sind Kinder allgemein bis zum 7. Lebensjahr und im Straßenverkehr sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nicht deliktfähig. Sollte es hier dennoch Forderungen von Unfallbeteiligten geben, kann auch die bereits bestehende private Haftpflichtversicherung der Eltern helfen. Denn die prüft jeden Schadenersatzanspruch und wehrt unbegründete Forderungen ab – gegebenenfalls auch vor Gericht.
Sichern Sie Ihre Kinder in jeder Hinsicht gut ab – und lassen Sie sich dabei individuell beraten.